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Der Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde

Kontakt

Dr. Ansgar Müller
Telefon: 0281/207-2137
Telefax: 0281/207-2100

(Landrat)


Daniel Kunstleben
Telefon: 0281/207-2138
Telefax: 0281/207-2100

(Persönlicher Referent des Landrates)


Michaela van Leyen
Telefon: 0281/207-2136
Telefax: 0281/207-2100

(Vorzimmer)


Ingrid Mühlenweg
Telefon: 0281/207-3136
Telefax: 0281/207-2100

(Vorzimmer)



Landrat Dr. Müller

Der Landrat nimmt die Aufgaben der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde wahr. Dabei handelt es sich um Angelegenheiten des Staates, vorwiegend des Landes Nordrhein-Westfalen. Daher ist der Landrat auch den übergeordneten staatlichen Stellen (Bezirksregierung, Ministerien, Landesregierung) verantwortlich. Bei diesen Aufgaben handelt es sich insbesondere um die Allgemeine Aufsicht und die Sonderaufsicht über die kreisangehörigen Kommunen. Er hat z. B. die Planungsaufsicht, die obere Bauaufsicht und die obere Denkmalaufsicht. Der Landrat ist außerdem Leiter der Kreispolizeibehörde und als untere staatliche Verwaltungsbehörde Mitglied des staatlichen Schulamtes. Bei der Vertretung des Kreises in Organen von Gesellschaften und Beteiligungen des Kreises ist immer dann, wenn mehr als ein/e Vertreter/in durch den Kreis zu benennen ist, der Landrat oder ein/e von ihm benannte/r Bedienstete/r kraft Gesetzes als geborenes Mitglied zu berücksichtigen.

Als Organ des Kreises nimmt der Landrat politische Aufgaben wahr.

   

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