Inhalt
Orden und Ehrungen
Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, welche die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.
Er wird vom Bundespräsidenten für besondere Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland verliehen. Besondere Verdienste können in allen Bereichen erworben werden, zum Beispiel auch durch mitmenschliche Hilfe, die unter persönlichem Einsatz geleistet wird.
Der Verdienstorden wird in acht Stufen verliehen:
- Verdienstmedaille
- Verdienstkreuz am Bande
- Verdienstkreuz 1. Klasse
- Großes Verdienstkreuz
- Großes Verdienstkreuz mit Stern
- Großes Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband
- Großkreuz
- Sonderstufe des Großkreuzes (nur für Staatsoberhäupter)
Als Erstauszeichnung wird grundsätzlich keine höhere Stufe als das Verdienstkreuz am Bande verliehen. Die Verleihung einer höheren Ordensstufe ist nur möglich, wenn der/die Vorgeschlagene bereits Ordensträgerin/Ordensträger ist und eine neue auszeichnungswürdige Leistung vorliegt.
Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen

Neben dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland gibt es auch den Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen wird an verdiente Persönlichkeiten aus allen Gruppen der Bevölkerung verliehen, die sich besondere Verdienste um das Land Nordrhein-Westfalen und seine Bevölkerung erworben haben. Besondere Verdienste um das Land können in allen Lebensbereichen erworben werden.
Rettungsmedaille

Als staatliche Anerkennung für eine Rettungstat, das heißt für die Rettung oder versuchte Rettung eines Menschen aus Lebensgefahr oder die Abwendung einer gemeinen Gefahr, verleiht der Ministerpräsident namens der Landesregierung die Rettungsmedaille des Landes Nordrhein-Westfalen oder spricht eine öffentliche Belobigung aus.
Die Rettungsmedaille kann an Personen verliehen werden, die unter Einsatz des eigenen Lebens die Rettungstat unternommen haben. So kann die Bergung eines Menschen aus einem brennenden Gebäude oder die Rettung einer ertrinkenden Person mit der Rettungsmedaille ausgezeichnet werden.
Hat für den Retter/die Retterin bei der Hilfsleistung keine Lebensgefahr bestanden oder hat die Rettungstat trotz Einsatz des eigenen Lebens nicht zur Lebensrettung geführt, so kann eine öffentliche Belobigung ausgesprochen werden.
Es gibt jedoch Personenkreise, bei denen die Voraussetzungen erhöhten Anforderungen unterliegen. Dies ist bei Personen der Fall, denen der Schutz des Lebens Anderer anvertraut ist oder denen die Abwendung von Gefahren von der Allgemeinheit dienstlich oder beruflich obliegt. Hierzu zählen beispielsweise Polizeibeamte oder Feuerwehrleute. Eine staatliche Auszeichnung kommt in diesem Fall nur dann in Betracht, wenn bei der Rettungstat die dienstlichen oder beruflichen Pflichten erheblich überschritten wurden.
Verfahren
Anregungen für eine Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland oder des Landes Nordrhein-Westfalen kann jedermann geben. Sie sind grundsätzlich an die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf, zu richten, können aber auch der Wohnortgemeinde des Vorgeschlagenen, der zuständigen Kreisverwaltung, den Landesbehörden oder dem Bundespräsidenten übersandt werden. Die zuständige Bezirksregierung übernimmt die Bearbeitung der Ordensanregung, unabhängig davon, bei welcher Behörde die Anregung eingegangen ist.
In dem formlosen Anregungsschreiben sollten möglichst konkret folgende Angaben enthalten sein:
- Persönliche Daten des Vorgeschlagenen (Vornamen, Name, Anschrift und Geburtsdatum sowie Beruf und evtl. Eintritt in den Ruhestand)
- Beschreibung der besonderen Verdienste (mit Zeitangaben) und
- Referenzpersonen, die zu den besonderen Verdiensten Stellung nehmen können.
Es ist darauf zu achten, dass der Vorgeschlagene keine Kenntnis von der Ordensanregung erhält.
Wer seine eigene Auszeichnung anregt, kann nicht mit einer Ordensverleihung rechnen.
Verlust der Ordensinsignien
Sie haben Ihren Orden verloren oder die Insignien sind defekt und Sie möchten gern einen Ersatz haben?
In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an die
Firma Steinhauer & Lück GmbH & Co.KGHochstr. 47 - 51
58511 Lüdenscheid
Tel: 02351/ 10620
email: info@steinlueck.de
Um einen Ersatz zu bekommen, fügen Sie bitte Ihrem Schreiben an die Firma Steinhauer & Lück GmbH & Co.KG eine Kopie Ihrer Verleihungsurkunde bei. Nach Überweisung des von Steinhauer & Lück GmbH & Co.KG erhobenen Rechnungsbetrages wird Ihnen die Ordensinsignie übersandt.
Sollten Sie Ihre Verleihungsurkunde verlegt haben, wenden Sie sich bitte an die oben genannten Sachbearbeiter.

Links für weitere Informationen