Bevölkerungs- und Katastrophenschutz

Der Begriff des Bevölkerungsschutzes umfasst alle nichtpolizeilichen und nichtmilitärischen Einrichtungen und Maßnahmen des Staates zum Schutz seiner Bevölkerung. Hierzu zählen sämtliche Aufgaben und Maßnahmen der Kommunen, der Länder im Katastrophenschutz und des Bundes im Zivilschutz.

Die Kreise sind dafür verantwortlich, Maßnahmen zur Vorbereitung der Bekämpfung von Großeinsatzlagen und Katastrophen zu treffen. Hierfür haben sie Katastrophenschutzpläne sowie Sonderschutzpläne für besonders gefährliche Objekte und Betriebsbereiche mit erweiterten Pflichten aufzustellen und fortzuschreiben.

Weiterhin handelt es sich bei der Warnung der Bevölkerung, um eine der wichtigsten Aufgaben im Bereich des Bevölkerungsschutzes. Für diese Aufgabe sind die Kommunen gemeinsam mit dem Kreis verantwortlich.

Alle behördlichen Gefahrenabwehrmaßnahmen bauen auf der Vorsorge und der Selbsthilfe der Bevölkerung, so dass sich staatliche und private Maßnahmen gegenseitig ergänzen.

Kontakt

Sven Rissel
Gefahrenabwehr, Sonderschutzpläne, Zivilschutz Gefahrenabwehrpläne, Übungen, Aus- u. Fortbildung, Hilfsorganisationen
Telefon 0281 207-3738
E-Mail E-Mail senden
Nicolas Keiten
Gefahrenabwehr, Sonderschutzpläne, Zivilschutz Gefahrenabwehrpläne, Übungen, Aus- u. Fortbildung, Hilfsorganisationen
Telefon 0281 207-2738
E-Mail E-Mail senden