Waffen - Europäischer Feuerwaffenpass

Personen, die nach dem Waffengesetz zum Besitz von Schusswaffen berechtigt sind und diese Waffen in einen anderen europäischen Mitgliedstaat mitnehmen wollen, wird auf Antrag ein Europäischer Feuerwaffenpass ausgestellt.

Benötigte Unterlagen

    • Antrag
    • Lichtbild aus neuerer Zeit, mind. 45 x 35 Millimeter im Hochformat ohne Rand
    • Berechtigung zum Besitz der Waffen, die darin eingetragen werden sollen (i. d. R. die Waffenbesitzkarte)

Gebühren

70,00 €

Weiterführende Informationen

Die Geltungsdauer beträgt fünf Jahre; soweit darin nur Einzelladerlangwaffen mit glatten Läufen eingetragen sind, zehn Jahre. Die Geltungsdauer kann zweimal um jeweils fünf Jahre verlängert werden und ist vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.

Kontakt

Sebastian Ludwig
Polizeiverwaltung
Telefon 0281 107-2231
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Kim Bolz
Polizeiverwaltung
Telefon 0281 107-2235
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Philipp Schey
Polizeiverwaltung
Telefon 0281 107-2233
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Sandra Lettgen
Polizeiverwaltung
Telefon 0281 107-2234
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Jannis Fengels
Polizeiverwaltung
Telefon 0281 107-2232
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